Mofa-Prüfbescheinigung
Mofa fahren lernen mit Teach & Drive
Mofas sind motorisierte Zwei- oder Dreiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ebenfalls zählen Fahrzeuge mit höchstens 30 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dazu. Es gilt die allgemeine Helmpflicht.
Was ist führerscheinrechtlich zu beachten?
Zum Führen von Mofas ist als Nachweis eine Prüfbescheinigung erforderlich - kein Führerschein!
Wer bereits eine gültige Fahrerlaubnis hat, muss keine Prüfung ablegen. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, brauchen ebenfalls keine Prüfung ablegen, es genügt das Mitführern des Führerscheins.
Was muss ich tun, um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erlangen?
Wer nach 1965 geboren wurde, muss eine Theorieprüfung ablegen, um Mofa fahren zu können. Zuvor muss der theoretische Unterricht in der Fahrschule besucht werden. Ziel des Kurses ist es, Verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erlernen.
Ebenfalls zur Ausbildung gehören praktische Fahrstunden. Wenn Einzelunterricht erteilt wird, sind mindestens 2 Übungsstunden a 45 min erforderlich, bei Gruppenunterricht sind mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten erforderlich. Eine praktische Prüfung erfolgt nicht.
Theoretischer Unterricht
- 6 x 90 min.
Praktische Ausbildung
- 1x 90 min als Einzelunterricht
- 2x 90 min als Gruppenunterricht
- Die Anzahl der Übungsstunden ist von dem individuellen Können des Fahrschülers abhängig
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klassen: keine
Was benötigen wir von dir
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
Hinweise zur Mofa-Prüfbescheinigung
Du darfst dich bereits ein halbes Jahr vor deinem 15. Geburtstag in der Fahrschule anmelden und mit der Mofa-Prüfungsbescheinigung beginnen.
Selber fahren darfst du aber erst ab deinem 15. Geburtstag, auch wenn du vorher bereits die Prüfung bestanden hast.
Die theoretische Prüfung kann bereits 3 Monate vor dem Erreichen des 15. Geburtstages abgelegt werden.
Wer vor 1965 geboren wurde, benötigt keine Mofa- Prüfbescheinigung!
Downloads
- Aushang der Fahrschule
- Aushang-der-Fahrschule.pdf (35 Kb)
- 20240201_Gebührentabelle Dekra
- 20240201_Gebuehrentabelle-Dekra.pdf (298 Kb)
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