Bus-Führerschein mit Anhänger Klasse DE

Bus mit Anhänger fahren lernen mit Teach & Drive

Was ist führerscheinrechtlich zu beachten?

Der Einstieg ist direkt möglich. Ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse D ist notwendig. Zum Erlangen der Fahrerlaubnis bedarf es einer theoretischen und praktischen Prüfung, die nach vorheriger Ausbildung in der Fahrschule absolviert werden.

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE ist die Klasse BE und D1E inbegriffen.

Der Führerschein ist auf 5 Jahre befristet und muss dann durch das Vorlegen eines medizinischen Gutachtens und einem Leistungstest nach FeV erneuert werden.

Wer Bus gewerblich fahren will, benötigt die beschleunigte Grundqualifikation (siehe dazu den unteren Kasten).

Sonderfahrten

  • Vorbesitz Klasse D auf DE:
  • 4 x 45 Min. Übungsfahrten
  • 3 x 45 Min. auf Bundes- und Landstrassen
  • 1 x 45 Min. auf Autobahnenn
  • 1 x 45 Min. bei Dämmerung oder Dunkelheit

Voraussetzungen

  • Mindestalter 24 Jahre bzw. 23 Jahre bzw. 18 Jahre (siehe dazu den unteren Kasten)
  • Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D
  • Tauglichkeit nach § 11 FeV

Was wir von Dir benötigen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min)
  • Tauglichkeitsuntersuchung nach FeV (augenärztliches Gutachten nicht älter als 2 Jahre, ärztliches Gutachten nicht älter als 1 Jahr), Leistungstest
  • Biometrisches Passbild
  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes Belegart 0
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Hinweise zum Bus-Anhängerführerschein (Klasse D)

Die beschleunigte Grundqualifikation "95"

Der Eintrag "95" in den Führerschein bedeutet, dass man als Kraftfahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)].

Die Befähigung erreicht man durch eine IHK- Prüfung, zuvor hat man eine beschleunigte Grundqualifikation besucht. Mit dem erfolgreichen Erwerb ist man verpflichtet nach 5 Jahren eine modulare Weiterbildung zu besuchen. Diese Weiterbildung umfasst Kenntnisbereiche, die in 5 sogenannte Module aufgeteilt sind. Man muss alle 5 Module besuchen, erst dann wird der Eintrag "95" im Führerschein aktualisiert.

Neu ist, dass die "95" zusätzlich in einem Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen wird.

Das abweichende Mindestalter steht im Zusammenhang mit der erfolgten Grundqualifikation bzw. einer Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb bzw. Berufskraftfahrer. Die umfangreichen Details können mit unserem Büro besprochen werden. In der Regel ergeht die Anordnung einer MPU durch das zuständige Straßenverkehrsamt zur Feststellung der geistigen Reife, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat.

Downloads

Aushang der Fahrschule
Aushang-der-Fahrschule.pdf (35 Kb)
20240201_Gebührentabelle Dekra
20240201_Gebuehrentabelle-Dekra.pdf (298 Kb)

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